Allgemeine Mietbedingungen

  1. EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN

(a) „Vermieter“ – Euro Stil j.d.o.o. , Sitz: Ivana Rogića 18, 10020 Novi Zagreb, Kroatien, OIB: 74522264646

(b) „Mieter“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Fahrzeug mietet oder in deren Namen das Fahrzeug gemietet wird. Er wird im Fahrzeugmietvertrag als „Leasingnehmer“ bezeichnet und ist für die Einhaltung aller Punkte dieser Allgemeinen Mietbedingungen und des Mietvertrags verantwortlich.

(c) „Vertrag“ bezeichnet einen individuellen Mietvertrag, der zum Zeitpunkt der Übernahme des Mietfahrzeugs unterzeichnet wird und der die Nutzung des Fahrzeugs gestattet, die Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs, die Deckung, die Ausstattung und die im Mietpreis und der Zahlung enthaltenen Dienstleistungen regelt Methode. Der Vertrag enthält auch Informationen zu Kilometerstand, Kraftstoffmenge, Schäden und möglichen Mängeln des Mietfahrzeugs sowie weitere Rechte und Pflichten, die beide Parteien vollständig unterschreiben.

Der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Ausstellung und die Allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil des Fahrzeugmietvertrags.

(d) „Fahrer/zusätzlicher Fahrer“ – eine im Mietvertrag als „Nutzer“ aufgeführte natürliche Person, die den Mietvertrag unterzeichnet und das Fahrzeug übernimmt, verantwortlich für die Einhaltung aller Bestimmungen des Mietvertrags.

(e) „Begünstigter“ – der Mieter, der Fahrer und der zusätzliche Fahrer, im Folgenden als Allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnet, sind mit einem Wort gekennzeichnet – der Begünstigte.

(f) „Fahrzeug“ bezeichnet den geleasten Vertragsgegenstand, dessen Einzelheiten im Vertrag festgelegt sind.

  1. MIETBEDINGUNGEN

Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Benutzer, dass er das Fahrzeug in gutem Zustand, geeignet für die vereinbarte Nutzung, mit allen dazugehörigen Ausrüstungen und Begleitdokumenten übernimmt.

Der Fahrer, der im Namen des Benutzers der juristischen Person das Fahrzeug übernimmt und den Vertrag unterzeichnet, um die Berechtigung zu haben, und garantiert und haftet dem Vermieter gemeinsam mit dieser juristischen Person für die Einhaltung und Erfüllung aller Verpflichtungen aus diese Vereinbarung.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages garantiert der Benutzer dem Vermieter, dass er die allgemeinen Bedingungen für die Mindestjahre zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfüllt und über die erforderlichen Dokumente zum Führen eines Kraftfahrzeugs gemäß den positiven Vorschriften der Republik Kroatien verfügt. als Anlage zum Vertrag.

Der Nutzer haftet auch nach Beendigung des Vertrages für während der Vertragslaufzeit begangene Verkehrsverstöße.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Vor Übernahme des Mietfahrzeugs ist der Nutzer verpflichtet, seine Kreditkarte in der Höhe vorzuautorisieren, die der Vermieter nach seiner Einschätzung je nach Fahrzeugklasse, Mietdauer, Deckung etc. festlegt.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages ermächtigt der Nutzer den Vermieter, alle Beträge für Tagesmiete gemäß vereinbartem Tarif, Tagespauschalen (gekaufte Deckungen, Zusatzausstattungen und Dienstleistungen) sowie anfallende Kosten gemäß gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen, Belastung des Benutzerkontos.

Benutzerkonto bezeichnet das Kredit- oder Debitkartenkonto, auf dem die Vorautorisierung oder ein anderes vereinbartes Konto durchgeführt wurde.

Der Vermieter kann die zu zahlenden Beträge durch Belastung des Kontos des Benutzers während oder nach Beendigung des Mietverhältnisses einziehen, wenn er das Bestehen der Verpflichtung des Benutzers feststellt, oder der Benutzer kann diese Kosten im Einvernehmen mit dem Vermieter nach freier Wahl bezahlen Vermieter.

Zahlt der Nutzer die Kosten per Direktüberweisung auf das Konto des Vermieters, so ist er verpflichtet, dies innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu tun.

Im Falle des Verzugs ist der Nutzer verpflichtet, dem Vermieter die gesetzlichen Verzugszinsen sowie alle tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu zahlen.

  1. VERPFLICHTUNGEN DES BENUTZERS

Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt der Nutzer, dass er mit allen folgenden Verpflichtungen vertraut ist und diese anerkennt:

(a) das Fahrzeug nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Ort und innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist in dem Zustand, mit der Ausrüstung und der Kraftstoffmenge, in der er es übernommen hat, oder auf Verlangen vor dem vereinbarten Termin zurückzugeben des Vermieters;

(b) eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit sowie sonstige Änderungen des Mietverhältnisses bei der Vermieterin mindestens vor Ablauf der Mietzeit schriftlich zu verlangen, andernfalls ist die Vermieterin berechtigt, das Verschwinden zu melden das Mietfahrzeug;

(c) dass das Fahrzeug nicht überladen, für Fahrtraining, Transport oder Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger, für bezahlte Personenbeförderung, für Rennen, Dauertests, Geschwindigkeitstests, für illegale Handlungen verwendet wird;

(d) dass das Fahrzeug nur vom Fahrer oder Zusatzfahrer für den eigenen Bedarf und in Übereinstimmung mit dem Zweck des Fahrzeugs verwendet wird und dass das Fahrzeug nicht unbefugten Benutzern und Dritten zur Verfügung gestellt wird;

(e) dass das Fahrzeug ordnungsgemäß genutzt und mit der Sorgfalt eines guten Gastgebers / Managers behandelt wird;

(f) dass das Fahrzeug, wenn es verlassen wird, immer mit geschlossenen Fenstern verschlossen ist und die Schlüssel und Dokumente des Fahrzeugs abgenommen und immer unter persönlicher Kontrolle aufbewahrt werden;

(g) nur auf öffentlichen Straßen, frei von Alkohol oder Drogen, unter Einhaltung aller Verkehrsregeln und Verkehrsregeln zu fahren;

(h) für die regelmäßige technische Korrektheit des Fahrzeugs zu sorgen, d. h. Kühlmittel, Öl, andere Flüssigkeiten, Reifendruck usw. regelmäßig zu überprüfen.

(i) Wenn dies durch Signalinstrumente im Fahrzeug angezeigt wird oder der Benutzer der Ansicht ist, dass das Fahrzeug gewartet werden muss, ist er verpflichtet, den Vermieter zu kontaktieren, um regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen und das Fahrzeug an eine autorisierte Wartungswerkstatt zu senden sowie andere Wartungsarbeiten durchzuführen Aktivitäten und andere Reparaturen. Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs oder einer Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Benutzer verpflichtet, alle diese Schäden und etwaige entgangene Einnahmen aufgrund der Unfähigkeit, grundlegende Aktivitäten mit einzelnen Fahrzeugen auszuführen, zu ersetzen .

(j) dass das Fahrzeug nicht mehr Personen oder Güter befördern oder befördern darf, als in der Zulassungsbescheinigung, dh dem Fahrzeug, zulässig ist, und dass es keine Änderungen am Fahrzeug vornehmen wird;

(k) dass das Fahrzeug nicht außerhalb der Grenzen der Republik Kroatien gefahren wird, es sei denn, dies wurde vorher angekündigt, wofür der Vermieter eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste erheben kann. Bei Verstoß gegen grenzüberschreitende und territoriale Nutzungsbeschränkungen von Fahrzeugen erlöschen alle in Ziffer 8 dieser Bedingungen genannten Versicherungen für den Nutzer.

(i) alle Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Fahrzeugen, Kraftstoff, Mautgebühren, Mautgebühren, Parkgebühren, Ordnungswidrigkeiten und anderen ähnlichen Gebühren zu tragen,

Der Benutzer ermächtigt den Vermieter, ohne vorherige Ankündigung alle Verkehrsverstöße sowie Park- und andere Strafen zu erheben, die nach dem Recht des Landes, in dem das Fahrzeug gefahren wird, festgelegt und während des Mietverhältnisses begangen werden, unabhängig davon, wann sie festgestellt werden oder fällig, zuzüglich etwaiger Bearbeitungskosten, die auf der Vorderseite dieses Mietvertrags aufgeführte Kredit- oder Debitkarte belasten;

(m) dass der Mieter, ausnahmsweise eine juristische Person, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und Zustimmung des Vermieters das Fahrzeug als Fahrer an seinen Mitarbeiter vermieten kann, der die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, und in diesem Fall verpflichtet ist, ihn über diese Vermietung zu informieren Bedingungen und Verantwortlichkeiten des Fahrers. In diesem Fall mindert dies nicht die Haftung dieser juristischen Person für die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mietvertrags.

  1. EINTRITT VON SCHÄDEN UND VERLUST VON DOKUMENTATIONEN

Bei Schäden am Fahrzeug, fehlender Ausstattung oder Zubehör, fehlender Dokumentation, Kennzeichen oder Fahrzeugschlüssel ersetzt der Nutzer den Schaden gemäß der gültigen Preisliste.

Bei Schäden am Motor oder Antriebsmechanismus des Fahrzeugs (z. B. durch Mangel an Öl, Kühlmittel und anderen Motorflüssigkeiten) sowie bei Kurbelgehäuseschäden, Kupplungsschäden (so- als verbrannte Kupplung bezeichnet), Fahrzeugschäden, Verlust/Beschädigung von Fahrzeugpapieren und Schlüsseln, Verlust/Zerstörung von Nummernschildern, Beschädigung des Innenraums des Fahrzeugs, verbrannte Sitze, Verschütten von ungeeignetem Kraftstoff oder andere Fehlfunktionen, die durch Fahrlässigkeit des Benutzers oder Fahrers verursacht wurden des Fahrzeugs (z. B. unachtsames Fahren oder Fahren abseits befestigter Straßen). In all diesen Fällen erstattet der Fahrzeugnutzer dem Vermieter den gesamten Betrag der Fahrzeugreparaturkosten und zusätzlich den Betrag der verlorenen Tagesmiete des Fahrzeugs gemäß der gültigen Preisliste des Vermieters während der Reparatur, jedoch nicht länger als 30 Tage, und alle anderen Schäden, wie Abschleppen oder beschädigte Fahrzeuge. Der Benutzer oder die Person, der der Benutzer das Fahrzeug zur Nutzung überlassen hat, verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den Anweisungen des Herstellers zu verwenden, sowie die Verwendung von Diesel oder bleifreiem Kraftstoff gemäß den Anweisungen des Herstellers. Alle Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise resultieren, sind nicht versichert und gehen zu Lasten des Fahrzeugnutzers.

  1. DIEBSTAHL, VERKEHRSUNFALL, GEBÜHREN AUF MIETFAHRZEUGEN

Im Falle eines Verkehrsunfalls, eines Schadens, einer Panne, eines Diebstahls, eines Diebstahls, einer Fehlfunktion des Fahrzeugs oder anderer ähnlicher Umstände ist der Benutzer verpflichtet:

  1. das Fahrzeug bis zur Übernahme durch den Vermieter vor Verfall und dem Auftreten größerer Schäden zu schützen und zu versichern
  2. die Namen und Adressen der Teilnehmer und Zeugen aufzuzeichnen;
  3. Rufen Sie die zuständige Polizei an und sorgen Sie für ihre Aufzeichnungen, außer im Falle einer Störung
  4. den Vorfall unverzüglich in der nächstgelegenen Filiale des Vermieters zu melden.

Der Benutzer des Fahrzeugs ist verpflichtet, jeden Schaden am Fahrzeug der Polizei zu melden, falls der Benutzer kein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt, keine Aussage macht und keinen Alkoholtest des Fahrers vornimmt, alle Kosten des Schadens im Zusammenhang mit Beschädigung oder Verschwinden des Fahrzeugs, einschließlich entgangenem Gewinn in Höhe der Tagesmiete durch Nichtbenutzung des Fahrzeugs während der Reparatur, bis zu 30 Tage, unabhängig vom Verschulden des Benutzers für das Ereignis und ob der Benutzer akzeptiert hat und bezahlte Ablösung der Schadensbeteiligung (CDW+) oder Ablösung der gesamten Schadensbeteiligung (SCDW).

  1. KOSTEN, DIE DEM NUTZER ERSTATTET WERDEN

Der Vermieter erstattet dem Nutzer die notwendigen Kosten für Öl, Schmiermittel, regelmäßige Wartung und andere notwendige leichte Reparaturen, die während der Mietzeit entstanden sind, zusätzlich zu den Kosten für das Waschen des Mietfahrzeugs, auf Grundlage der nach Zahlung vorgelegten Rechnung.

Um die oben genannten Kosten zu erstatten, muss der Benutzer die Zustimmung der bevollmächtigten Person des Vermieters einholen, andernfalls ist eine Erstattung nicht möglich. Der Benutzer ist verpflichtet, dem Vermieter eine gültige Rechnung vorzulegen, die von der juristischen Person ausgestellt wurde, die die Dienstleistung erbracht hat, und lautet: Euro Stil jd.o.o., Radnička ccesta 184 OIB: 74522264646, was eine Voraussetzung für die Zahlung der Gebühr ist.

  1. SCHADENERSATZBETEILIGUNG

Der Nutzer kann das Risiko und die Höhe der Haftung durch die Annahme einer angemessenen Deckung verringern, sofern der Schaden nicht durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Bedingungen, des Mietvertrags und gesetzlicher Vorschriften oder durch vorsätzliche oder unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs verursacht wurde.

Reduzierung der Haftung für Schäden oder Diebstahl mit Schaden (CDW / TP); durch die Annahme kann der Fahrzeugnutzer seine Haftung für Schäden oder Diebstahl um die Differenz zwischen der Schadensbeteiligung (Franchise) und der vollen Schadenshöhe mindern.

Unfallversicherung für Passagiere (PAI); Der Fahrer und die Mitfahrer sind im Falle von Tod und Invalidität bis zu der von der Versicherungsgesellschaft vorgeschriebenen Höhe versichert, bei der alle Fahrzeuge des Vermieters versichert sind.

Kauf eines Teils der Haftung für die Beteiligung am Schaden (CDW +); Durch die Annahme und Zahlung der Tagesversicherung kann der Benutzer seine Haftung für Schäden am Fahrzeug einschränken.

Haftungseinkauf für Schäden an Reifen, Fahrwerk und Glas (WUG); Mit der Annahme dieser Gebühr wird die Deckung für Zerstörung / Beschädigung von Reifen, Felge oder Felgenabdeckung, Zerstörung / Beschädigung von Fahrzeugunterboden und Fahrzeugscheiben abgeschlossen.

Rückzahlung der Gesamthaftung für die Beteiligung an Schäden (SCDW); Durch die Annahme und Zahlung der Tagesversicherung kann der Benutzer die Gesamthaftung für Schäden am Fahrzeug weiter einschränken. Die Zahlung der SCDW-Deckung deckt nicht die Risiken: Zerstörung / Beschädigung von Reifen, Felge oder Felgenabdeckung, Zerstörung / Beschädigung des Fahrzeugunterbodens, des Fahrzeuginnenraums (sofern der Innenraum nicht durch einen Unfall beschädigt wurde), aller Fahrzeugfenster und aller Schäden ohne polizeiliche Aufzeichnungen.

Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags ermächtigt der Benutzer den Vermieter, dem Kreditkarteninhaber oder einer anderen Zahlungsmethode alle Kosten für Reparaturen, Ausfälle oder Verluste bis zur Höhe des Selbstbehalts oder des vollen Schadensbetrags in Rechnung zu stellen, wenn er diese nicht eingehalten hat nachdem das Fahrzeug zurückgegeben wurde und der Nutzer den Vermieter nicht gemäß dem Fahrzeugrückgabeverfahren benachrichtigt hat. Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die in Risikogebieten oder Kriegsgebieten verursacht werden, sowie im Fall, dass das gemietete Fahrzeug außerhalb der Grenzen der Republik Kroatien, beim Transit durch Neum, Fährtransport und Inseln ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters verwendet wird.

  1. ERHEBUNG UND VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Der Nutzer gibt freiwillig personenbezogene Daten an. Personenbezogene Daten der Benutzer werden im Prozess der Realisierung der angeforderten Dienstleistung benötigt.

Der Vermieter nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der Benutzer finden Sie in der Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten, die unter www.autorent.hr verfügbar ist.

  1. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung des Fahrzeugs entstehen, sowie für Schäden, die dem Benutzer aufgrund einer Panne des Fahrzeugs während der Anmietung entstehen würden.

Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag zu kündigen und das Fahrzeug sofort in Besitz zu nehmen, wenn der Nutzer nicht oder nicht gemäß einer Bestimmung dieser Bedingungen oder des Mietvertrags handelt oder wenn das Fahrzeug beschädigt ist. Die Kündigung des Mietverhältnisses gemäß dieser Bestimmung lässt andere Rechte des Vermieters gemäß diesen Bedingungen und dem Mietvertrag unberührt.

Dieser Vertrag wird in zwei identischen Exemplaren erstellt, von denen eines dem Benutzer zugestellt wird und das andere vom Vermieter aufbewahrt wird.

Durch die Unterzeichnung der letzten Seite dieser Vereinbarung akzeptiert der Benutzer diese Vereinbarung und alle ihre Bestimmungen, und durch die Annahme des in Artikel 8 genannten Versicherungsschutzes akzeptiert er auch die Versicherungsbedingungen des Versicherers für die ihm bekannten Versicherungsarten.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, mündliche Änderungen sind unwirksam.

Im Falle einer Streitigkeit aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die örtliche Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Zagreb unter Anwendung des kroatischen Rechts.

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